Theorieunterricht


Gemäß § 4 der Fahrschülerausbildungsverordnung wird die Teilnahme am theoretischen Unterricht gesetzlich vorgeschrieben.
Die Mindestausbildung beträgt:
 

 Klasse Grundstoff klassenspezifischer Unterricht gesamt
B 12 2 14
BE 12 2 14
A 12 4 16
A2 12 4 16
A1 12 4 16
AM 12 2 14
Mofa 6    


Erst nach dem Besuch aller Theoriestunden können wir für dich einen Prüfungstermin beim TÜV beantragen. Unser Ziel ist es, dich optimal unter Einsatz neuester Medien in modern eingerichteten Schulungsräumen in Oldenburg/Bürgerfelde auf die Prüfung vorzubereiten. Hierzu wirst du individuell bis zur Prüfung begleitet. Kühle Getränke, Kaffee und Co. - bei uns während der Theorie selbstverständlich und inklusive.