Fahrerlaubnisklassen

Fahrerlaubnisklassen

Du möchtest wissen, mit welchem Fahrzeug du fahren darfst und was benötigt wird? Dann bist du hier genau richtig!

Klasse Alter Fahrzeugtypen
B und B197 18 Jahre oder BF 17 Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, AI, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Auch mit Anhänger mit einer zulassigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.
BE 18 Jahre oder BF 17 Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt
A 24 Jahre oder mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h.
A ab 21 Jahre dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und einem Hubraum von 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
A2 18 Jahre Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
A1 und B196 16 Jahre oder bei B196 mindestens 25 Jahre und 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
AM 15 Jahre Kleinkrafträder mit einer, durch die Bauart bestimmten, Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Krafträder mit einer, durch die Bauart bestimmten, Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor) müssen.
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder 4 kW. Im Falle von Elektromotoren, bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen.
Mofa 15 Jahre Motorisiertes Fahrrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3.

 

 

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Alexanderstraße 114
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Telefon: 0441 - 85 555

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